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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §983;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/02/03 92/13/0069 1Stammrechtssatz
Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich stellt die Aufnahme von Darlehen, zu welchem Zweck auch immer (gegenständlich zur Abdeckung des Schadens aus erwarteten, weil vertraglich vereinbarten, aber tatsächlich nicht eingegangenen Einnahmen), keinen Aufwand, sondern eine erfolgsneutrale Vermögensumschichtung dar. Auch der Nichteingang von nicht als Forderungen verbuchten Einnahmen ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung kein Aufwand, weil der "Erfolg" dadurch nur insoferne berührt wird, als ein Ertrag nicht auszuweisen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992130070.X01Im RIS seit
20.11.2000