RS Vwgh 1993/2/4 92/18/0536

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Veröffentlicht am 04.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §66 Abs4;
FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z1;
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z6;
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z7;

Rechtssatz

Der Umstand, daß die Behörde erster Instanz die Verhängung des Aufenthaltsverbotes gegen den Fremden auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs 2 Z 6 und des § 3 Abs 2 Z 7 FrPolG gestützt hat, hindert die Berufungsbehörde nicht, dieses Aufenthaltsverbot auf § 3 Abs 2 Z 1 FrPolG zu stützen, weil "Sache" iSd § 66 Abs 4 AVG die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen den betreffenden Fremden ist.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992180536.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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