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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Der Umstand, daß die Behörde erster Instanz die Verhängung des Aufenthaltsverbotes gegen den Fremden auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs 2 Z 6 und des § 3 Abs 2 Z 7 FrPolG gestützt hat, hindert die Berufungsbehörde nicht, dieses Aufenthaltsverbot auf § 3 Abs 2 Z 1 FrPolG zu stützen, weil "Sache" iSd § 66 Abs 4 AVG die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen den betreffenden Fremden ist.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992180536.X02Im RIS seit
11.07.2001