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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs7 zweiter SatzBeachte
ähnlich B647/85, B653/85 und B849/85 vom selben Tag sowie B865/85 und B866/85, beide vom 3. März 1986, alle Anlaßfälle zu VfSlg. 10737/1985Rechtssatz
Art140 Abs7 B-VG; dem hier genannten Anlaßfall im engeren Sinn sind all jene Fälle gleichzuhalten, die im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im Gesetzesprüfungsverfahren bzw. bei Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung mit Beginn der nichtöffentlichen Beratung bereits anhängig geworden sind; Aufhebung des Bescheides aus dem Grunde der Rechtsverletzung wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes nach Aufhebung des §3 FrPG als verfassungswidrig - Anwendung dieses Gesetzes offenkundig nachteilig
Schlagworte
VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / AnlaßfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B646.1985Dokumentnummer
JFR_10148788_85B00646_01