RS Vfgh 1985/12/12 B646/85

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Veröffentlicht am 12.12.1985
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art140 Abs7 zweiter Satz
B-VG Art140 Abs7
B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall

Beachte

ähnlich B647/85, B653/85 und B849/85 vom selben Tag sowie B865/85 und B866/85, beide vom 3. März 1986, alle Anlaßfälle zu VfSlg. 10737/1985

Rechtssatz

Art140 Abs7 B-VG; dem hier genannten Anlaßfall im engeren Sinn sind all jene Fälle gleichzuhalten, die im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im Gesetzesprüfungsverfahren bzw. bei Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung mit Beginn der nichtöffentlichen Beratung bereits anhängig geworden sind; Aufhebung des Bescheides aus dem Grunde der Rechtsverletzung wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes nach Aufhebung des §3 FrPG als verfassungswidrig - Anwendung dieses Gesetzes offenkundig nachteilig

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Anlaßfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B646.1985

Dokumentnummer

JFR_10148788_85B00646_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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