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19/05 MenschenrechteNorm
FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;Rechtssatz
Wurde der Fremde zweimal wegen § 83 Abs 1 StGB gerichtlich verurteilt, so ist davon auszugehen, daß die Annahme gerechtfertigt ist, sein Aufenthalt im Bundesgebiet gefährde die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit oder laufe anderen, im Art 8 Abs 2 MRK genannten öffentlichen Interessen zuwider (Hinweis E 27.5.1991, 91/19/0102).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992180536.X01Im RIS seit
11.07.2001