RS Vwgh 1993/2/4 92/18/0512

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Veröffentlicht am 04.02.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §15 Abs1 Z2;
FrPolG 1954 §3 Abs3 Z2;
FrPolG 1954 §3 Abs3 Z3;
FrPolG 1954 §8;

Rechtssatz

Hat der Fremde trotz eines gegen ihn bestehenden Aufenthaltsverbotes eine österreichische Staatsbürgerin geheiratet, wobei das Kennenlernen der Ehegattin im Zuge der entgegen dem Aufenthaltsverbote vorgenommenen Reisen des Fremden nach Österreich erfolgte, so kommt weder dem Bestehen dieser Ehe noch der damit im Zusammenhang stehenden Ausstellung eines Befreiungsscheines nach dem AuslBG bei einer Entscheidung gem § 8 FrPolG ein maßgebliches Gewicht zu (Hinweis E 27.4.1992, 92/18/0100; E 8.10.1992, 92/18/0389).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992180512.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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