RS Vwgh 1993/2/4 92/18/0505

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Veröffentlicht am 04.02.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;
FrPolG 1954 §4;
KFG 1967 §73;
StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/29 92/18/0247 3

Stammrechtssatz

Die Entziehung der Lenkerberechtigung bietet keine Gewähr dafür, daß daß der Lenker in Hinkunft keine weiteren Übertretungen der StVO begehen wird.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen und Materien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992180505.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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