RS Vwgh 1993/2/4 92/18/0168

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Veröffentlicht am 04.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ARG 1984 §3 Abs1;
AVG §45 Abs2;
AZG §9;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Das Vorbringen des gem § 9 AZG und § 3 Abs 1 ARG beschuldigten Arbeitgebers, im verfahrensgegenständlichen Monat sei bei der "Belegschaft" ein krankheitsbedingter Ausfall von 9 Prozent zu verzeichnen gewesen, ist viel zu unbestimmt, um damit nachvollziehbar darzutun, daß deswegen gerade die in Rede stehende Mehrarbeit bzw Sonntagsarbeit unvermeidlich wurde.

Schlagworte

Beweismittel Beschuldigtenverantwortung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992180168.X03

Im RIS seit

23.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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