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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Geht aus einem an den Parteienvertreter gerichteten Schreiben der Behörde klar hervor, daß das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, so steht dies der Annahme entgegen, die Sache wäre mit diesem Schreiben in rechtsverbindlicher Weise erledigt worden, sodaß ihm keine Bescheidqualität zugemessen werden kann.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und RechtsbelehrungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992180520.X01Im RIS seit
20.11.2000