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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - wasserpolizeilichen Auftrag - Der für die Beschwerdeführerin mit der Befolgung des erlassenen Auftrages (Beseitigung der Überlaufleitung und Verschluß der verbleibenden Ablauföffnung) verbundene Nachteil ist auch unter der Annahme der von ihr befürchteten Konsequenzen einer vorübergehenden Schließung der öffentlichen Toilettenanlagen und des Restaurationsbetriebes so gewichtig nicht zu erkennen, als daß er der mit der Ableitung der Abwässer in einen Bach und der Grundwasserbedrohung im Bereiche geschützter Wasserversorgungsanlagen verbundenen Beeinträchtigung des Gemeinwohls erfolgreich als unverhältnismäßig entgegengesetzt werden kann.
Schlagworte
Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:AW1992070048.A01Im RIS seit
12.11.2001