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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Rechtssatz
Auch der Umstand, daß ein Ladungsbescheid den Beschuldigten allenfalls nicht erreicht hat, hinderte die die Verfolgungsverjährung ausschließende Wirkung dieses Behördenaktes nicht (Hinweis E 15.2.1991, 85/18/0323).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992180168.X01Im RIS seit
23.03.2001Zuletzt aktualisiert am
05.07.2017