RS Vwgh 1993/2/4 92/18/0168

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Veröffentlicht am 04.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;
VStG §40 Abs2;
VStG §41 Abs1;

Rechtssatz

Auch der Umstand, daß ein Ladungsbescheid den Beschuldigten allenfalls nicht erreicht hat, hinderte die die Verfolgungsverjährung ausschließende Wirkung dieses Behördenaktes nicht (Hinweis E 15.2.1991, 85/18/0323).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992180168.X01

Im RIS seit

23.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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