RS Vwgh 1993/2/9 92/08/0262

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Veröffentlicht am 09.02.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
KollV Angestellte Baugewerbe §8;
KollV Angestellte Baugewerbe §9;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Begriffsinhalt der generellen Umschreibung von Tätigkeiten in einem Beschäftigungsgruppenschema ist (bezogen auf die konkrete Tätigkeit, deren Einstufung strittig ist) primär unter Zuhilfenahme der dort konkret angeführten (und deshalb jedenfalls in diese Beschäftigungsgruppe fallenden) Tätigkeiten zu ermitteln.

Schlagworte

Entgelt Begriff Dienstverhältnis Kollektivvertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080262.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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