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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §26;Rechtssatz
Aus § 26 und § 26a AlVG ist nicht erkennbar, daß die Aufrechterhaltung des Wohnsitzes durch die Bezieherin von Karenzurlaubsgeld im Sprengel des Arbeitsamtes, das die Leistung zuerkannt hat, als (weitere) Voraussetzung für die weitere Gewährung von Karenzurlaubsgeld anzusehen wäre (dies trifft im übrigen auch auf die übrigen in den Abschnitten 1, 3, 4 und 5 des AlVG geregelten Geldleistungen zu; Hinweis E 27.10.1983, 196/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080211.X01Im RIS seit
18.10.2001