RS Vwgh 1993/2/9 92/08/0211

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Veröffentlicht am 09.02.1993
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §26;
AlVG 1977 §26a;
AlVG 1977 §29 Abs1;

Rechtssatz

Aus § 26 und § 26a AlVG ist nicht erkennbar, daß die Aufrechterhaltung des Wohnsitzes durch die Bezieherin von Karenzurlaubsgeld im Sprengel des Arbeitsamtes, das die Leistung zuerkannt hat, als (weitere) Voraussetzung für die weitere Gewährung von Karenzurlaubsgeld anzusehen wäre (dies trifft im übrigen auch auf die übrigen in den Abschnitten 1, 3, 4 und 5 des AlVG geregelten Geldleistungen zu; Hinweis E 27.10.1983, 196/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080211.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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