RS Vwgh 1993/2/9 92/08/0103

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Veröffentlicht am 09.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §1 Abs1 lita;
ASVG §409;
ASVG §410;
AVG §38;

Rechtssatz

Nicht schon die bloße nicht bescheidmäßige Anerkennung der Arbeitslosenversicherungspflicht im relevanten Zeitraum durch den Versicherungsträger auf Grund der erfolgten "Nachtragsmeldung", sondern erst der bescheidmäßige Abspruch durch den zur Entscheidung über die Arbeitslosenversicherungspflicht als Hauptfrage berufenen Versicherungsträger bringt eine Bindung der belangten Behörde im Rahmen der ihr zunächst selbst obliegenden Prüfung dieser Frage als Vorfrage mit sich (Hinweis E 20.5.1987, 86/08/0179).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080103.X03

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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