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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §1 Abs1 lita;Rechtssatz
Nicht schon die bloße nicht bescheidmäßige Anerkennung der Arbeitslosenversicherungspflicht im relevanten Zeitraum durch den Versicherungsträger auf Grund der erfolgten "Nachtragsmeldung", sondern erst der bescheidmäßige Abspruch durch den zur Entscheidung über die Arbeitslosenversicherungspflicht als Hauptfrage berufenen Versicherungsträger bringt eine Bindung der belangten Behörde im Rahmen der ihr zunächst selbst obliegenden Prüfung dieser Frage als Vorfrage mit sich (Hinweis E 20.5.1987, 86/08/0179).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080103.X03Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
27.07.2012