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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §1 Abs1 lita;Rechtssatz
Nach § 21 Abs 1 AlVG ist für das Ausmaß des Arbeitslosengeldes entscheidend, wann die durch das Beschäftigungsverhältnis des Antragstellers begründete "Versicherungspflicht" (entsprechend dem Regelungszusammenhang: nach dem AlVG) geendet hat. Dies ist - wegen der Zeitraumbezogenheit der Beurteilung der Versicherungspflicht - nach der im Zeitpunkt dieser Beendigung maßgebenden Rechtslage zu prüfen (hier: Rechtslage vor der Einfügung des § 1 Abs 6 AlVG durch die Novelle BGBl 615/1987).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080103.X02Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
27.07.2012