RS Vfgh 1986/2/27 V24/83

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Veröffentlicht am 27.02.1986
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Index

50 Gewerberecht
50/01 Gewerbeordnung 1973

Norm

B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
GewO 1973 §52 Abs4
AutomatenV des Bürgermeisters der Stadt Wels vom 09.02.83

Rechtssatz

Art139 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung der AutomatenV Wels vom 9. Feber 1983; Automaten nicht in allen in der V genannten Verbotsbereichen aufgestellt - kein Eingriff in die Rechtssphäre hinsichtlich dieser Bereiche; insofern Mangel der Legitimation;

Anzeige über die Aufstellung der Automaten von der Behörde 1968 ohne Einwände zur Kenntnis genommen; Beschreiten eines anderen Rechtsweges nicht zumutbar, insbesondere nicht die Erwirkung von Strafbescheiden;

Zulässigkeit des Antrages hinsichtlich dieses Teiles der V

AutomatenV Wels vom 9. Feber 1983; keine Gesetzwidrigkeit der V und keine Bedenken gegen deren gesetzliche Grundlage (§52 Abs4 GewO) unter Hinweis auf VfSlg. 10050/1984 und 10594/1985

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, Gewerberecht, Automaten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:V24.1983

Dokumentnummer

JFR_10139773_83V00024_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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