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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §56 Abs3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/08/0001 E 23. Februar 1993Rechtssatz
Die bloße Wendung "hat das Landesarbeitsamt mit Beschluß entschieden" läßt zwar die Vermutung zu, daß der angefochtene Bescheid auf dem Beschluß eines Kollegialorgans (unklar welches) beruht, aber angesichts des Fehlens der Bezeichnung dieses Organs ist auch unter Bedachtnahme auf die Bestimmung des § 56 Abs 3 AlVG der angefochtene Bescheid dem LAA als monokratische Behörde zuzurechnen, weil es nicht genügt, daß die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, in Korrektur des äußeren Anscheins des angefochtenen Bescheides aus dem rechtlichen Zusammenhang erschlossen werden kann (Hinweis E 5.4.1990, 90/09/0009).
Schlagworte
Behördenbezeichnung BehördenorganisationZurechnung von OrganhandlungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991080109.X03Im RIS seit
17.01.2002Zuletzt aktualisiert am
29.05.2012