RS Vwgh 1993/2/11 92/06/0206

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Veröffentlicht am 11.02.1993
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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
BauO Stmk 1968 §74;

Rechtssatz

Entschieden ist eine Bausache im Sinne des § 74 Stmk BauO 1968 dann, wenn ein Bescheid erlassen, dh - im Mehrparteienverfahren - zumindest einer Partei des Verfahrens zugestellt wurde (Hinweis E 19.9.1985, 82/06/0133).

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992060206.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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