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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Entschieden ist eine Bausache im Sinne des § 74 Stmk BauO 1968 dann, wenn ein Bescheid erlassen, dh - im Mehrparteienverfahren - zumindest einer Partei des Verfahrens zugestellt wurde (Hinweis E 19.9.1985, 82/06/0133).
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992060206.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
18.02.2011