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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Oö. GVG 1975; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäß §4 Abs1; Grundstück land- und forstwirtschaftlich genutzt - kein Entzug des gesetzlichen Richters durch Inanspruchnahme der Zuständigkeit durch die Grundverkehrsbehörde; keine denkunmögliche Annahme mangelnder Selbstbewirtschaftung durch den Erwerber - keine Verletzung im Eigentumsrecht; keine Willkür; keine Verletzung der Liegenschaftserwerbsfreiheit nach Art6 StGG
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, Grundstück land- oder forstwirtschaftliches, Behördenzuständigkeit Grundverkehr, SelbstbewirtschaftungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B754.1984Dokumentnummer
JFR_10139773_84B00754_01