RS Vfgh 1986/2/27 B761/84

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Veröffentlicht am 27.02.1986
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
StGG Art5
StGG Art6 Abs1 / Liegenschaftserwerb
Oö GVG 1975 §4 Abs1
Oö GVG 1975 §6 litd

Rechtssatz

Oö. GVG 1975; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Kaufvertrages und eines Realteilungsvertrages gemäß §4 Abs1; vertretbare Annahme, daß die durch diese Rechtsgeschäfte bewirkte Schwächung des zumindest im Zu- oder Nebenerwerb existenzfähigen landwirtschaftlichen Betriebes den öffentlichen Interessen des §4 Abs1 zuwiderläuft; keine Verletzung im Eigentumsrecht; keine Willkür; keine Verletzung im Recht auf Liegenschaftserwerbsfreiheit

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht, öffentliches Interesse, Betrieb landwirtschaftlicher

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B761.1984

Dokumentnummer

JFR_10139773_84B00761_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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