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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Rechtssatz
Da die Baubewilligung die wesentliche Voraussetzung für die Beurteilung des Bauwerkes als konsenswidrig ist, sind Widersprüche zwischen dem Wortlaut der "Auflage" des Bescheides, dem Plan und der Baubeschreibung zu klären, widrigenfalls ein Feststellungsmangel vorliegt, der den Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes belastet.
Schlagworte
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990060165.X02Im RIS seit
03.05.2001