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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Rechtssatz
Der in der zweiten Beschwerde angefochtene Bescheid ist bereits Gegenstand der von dem Bf eingebrachten ersten Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof. Daß in den beiden Beschwerden verschiedene mitbeteiligte Parteien genannt wurden, ändert nichts daran, daß bereits mit der ersten Beschwerde das dem Beschwerdeführer gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG zustehende Beschwerderecht konsumiert ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992060273.X01Im RIS seit
20.11.2000