RS Vwgh 1993/2/11 92/06/0273

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.02.1993
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131 Abs1 Z1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Der in der zweiten Beschwerde angefochtene Bescheid ist bereits Gegenstand der von dem Bf eingebrachten ersten Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof. Daß in den beiden Beschwerden verschiedene mitbeteiligte Parteien genannt wurden, ändert nichts daran, daß bereits mit der ersten Beschwerde das dem Beschwerdeführer gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG zustehende Beschwerderecht konsumiert ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992060273.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten