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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §14 Abs3;Rechtssatz
Bei Verweigerung der Unterschrift auf der Niederschrift durch den Beschwerdeführer und unterbliebener AUSDRÜCKLICHER Bestätigung der Richtigkeit der schriftlichen Wiedergabe von dem die Amtshandlung leitenden Organ ist die volle Beweiskraft der Niederschrift nach Maßgabe des § 15 AVG nicht gegeben, sodaß die Richtigkeit des bezeugten Vorganges von Amts wegen zu ermitteln ist. Der Inhalt der Niederschrift unterliegt in einem solchen Fall der freien Beweiswürdigung gemäß § 45 Abs 2 AVG (Hinweis E 14.11.1986, 86/05/0035).
Schlagworte
Beweismittel fehlerhafte Niederschriftfreie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990060110.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008