Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1968 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1992/01/22 AW 92/01/0007 1Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Feststellung der Flüchtlingseigenschaft -
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 17.12.1991 wurde gemäß § 1 AsylG festgestellt, daß der Antragsteller nicht Flüchtling im Sinne des Gesetzes sei. Hat der Antragsteller erst nach Ablauf der in § 5 Abs 1 AsylG festgesetzten Frist um Asyl angesucht, so kommt ihm die Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet bis zum rechtskräftigen Abschluß des Feststellungsverfahrens gemäß dieser Gesetzesstelle nicht zu. Demgemäß kann mit dem angefochtenen Bescheid der Entzug der nach dem AsylG nicht gegebenen Aufenthaltsberechtigung nicht verbunden sein. Es liegen daher die für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen nicht vor.
Schlagworte
Nichtvollstreckbare Bescheide VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993010040.A01Im RIS seit
20.11.2000