RS Vwgh 1993/2/17 92/01/0835

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1;
AsylG 1991 §16 Abs1;

Rechtssatz

Die belangte Behörde hat in geeigneter Weise auf die Konkretisierung der Angaben des Asylwerbers hinzuwirken, insbesondere auch in der Richtung, wann Mißhandlungen stattgefunden haben, soweit es maßgeblich darauf ankommt, ob sie noch im zeitlichen Zusammenhang zu seiner Ausreise aus seinem Heimatland stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010835.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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