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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Eine ausdrücklich als Bilanzberichtigung bezeichnete Ausbuchung eines Grundstückes darf nicht in eine freiwillige Entnahme umgedeutet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1988140097.X01Im RIS seit
11.07.2001