RS Vwgh 1993/2/17 88/14/0097

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs2;

Rechtssatz

Eine ausdrücklich als Bilanzberichtigung bezeichnete Ausbuchung eines Grundstückes darf nicht in eine freiwillige Entnahme umgedeutet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1988140097.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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