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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §51 Abs1;Rechtssatz
Waren dem Vorgesetzten trotz verspäteter Vorlage einer Bestätigung über den Krankenhausaufenthalt des Bf und seine künftige krankheitsbedingte Abwesenheit vom Dienst diese Umstände bekannt, sodaß er auch entsprechende Vorkehrungen für die Vertretung des Bf treffen konnte, ist die Abwesenheit des Bf als gerechtfertigt anzusehen, die den Eintritt der besoldungsrechtlichen Konsequenzen nach § 13 Abs 3 Z 2 GehG ausschließt, mag auch der Bf seinen Verpflichtungen nach § 51 Abs 2 erster Satz BDG 1979 nicht nachgekommen sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991120165.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
25.05.2018