RS Vwgh 1993/2/17 89/12/0074

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs2;
VwGG §27;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/08/0327 E 30. Juni 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Die Entscheidungspflicht der Behörde hinsichtlich eines ausdrücklich auf § 73 Abs 2 AVG gestützten Devolutionsantrages ist, selbst für den Fall anzuerkennen, dass es dem Einschreiter an der Berechtigung zur Antragstellung mangelt (Hinweis E 22.1.1980, 977/79).

Schlagworte

Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein Kassatorische Entscheidung Formalentscheidung Parteistellung Parteienantrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989120074.X03

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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