RS Vwgh 1993/2/17 90/14/0128

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §4;
BewG 1955 §57;
EStG 1972 §6;

Rechtssatz

Nach § 4 BewG sind Wirtschaftsgüter und damit auch Forderungen, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, erst bei Eintritt derselben zu berücksichtigen. Solche Forderungen sind daher bei der Ermittlung der Einheitswerte nicht als zum Betriebsvermögen gehörend anzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140128.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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