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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
Der VwGH hat keine Bedenken gegen § 1 Abs 2 LiebhabereiV unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes, weil Gebäude (Zinshäuser) im Gegensatz zu einzelnen Wohnungen keine Wirtschaftsgüter sind, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (Hinweis E 5.5.1992, 92/14/0006).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992140211.X03Im RIS seit
20.11.2000