RS Vwgh 1993/2/17 92/14/0211

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art7 Abs1;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3 Z6;
EStG 1972 §28 Abs1 Z1;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3 Z6;
EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
LiebhabereiV §1 Abs2;
StGG Art2;

Rechtssatz

Der VwGH hat keine Bedenken gegen § 1 Abs 2 LiebhabereiV unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes, weil Gebäude (Zinshäuser) im Gegensatz zu einzelnen Wohnungen keine Wirtschaftsgüter sind, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (Hinweis E 5.5.1992, 92/14/0006).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992140211.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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