Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §200 Abs1;Rechtssatz
Wird durch eine endgültige Abgabenfestsetzung ein vorläufiger Abgabenbescheid überholt, so kann der Abgabenpflichtige durch die vorläufige Abgabenfestsetzung nicht in seinen Rechten verletzt sein, wenn die Erhebung der Beschwerde nach der endgültigen Abgabenfestsetzung erfolgt, weshalb dieselbe insoweit unzulässig und daher zurückzuweisen ist (Hinweis Dolp3, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, S 473).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992140211.X01Im RIS seit
20.11.2000