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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §67a Abs1 Z2;Rechtssatz
Zur verläßlichen Erfüllung eines gerichtlichen Vorführungsbefehls muß auch in Betracht gezogen werden, daß der Vorzuführende allenfalls auch sehr zeitig außer Haus geht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992011113.X02Im RIS seit
05.04.2001Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008