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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Rechtssatz
Bei einer Eigentumswohnung handelt es sich um ein Wirtschaftsgut, welches sich in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignet und sie - auch im Hinblick auf die Kapitalanlagefunktion - typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entspricht (Hinweis E 5.5.1992, 92/14/0006). Selbst wenn ein Abgabepflichtiger eine Eigentumswohnung in der Absicht erworben haben sollte, durch Vermietung derselben sein Einkommen aufzubessern, ändert dies nichts daran, daß sie dem durch § 1 Abs 2 Z 1 LiebhabereiV gezeichneten typischen Bild entspricht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992140211.X02Im RIS seit
20.11.2000