RS Vwgh 1993/2/17 88/14/0097

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115;
EStG 1972 §4 Abs2;
EStG 1972 §5;

Rechtssatz

Solange sich kein Hinweis dafür findet, daß eine durch die unrechtmäßige Bilanzberichtigung bedingte Buchung auch dann auf einen Willensakt des Abgabepflichtigen zurückgeführt werden kann, wenn der Bilanzberichtigungsgrund wegfällt, ist die Abgabenbehörde nicht berechtigt, einen derartigen Willensakt zu unterstellen (in concreto hat die Abgabenbehörde die Ausbuchung eines Grundstückes als Umwidmung von gewillkürtem Betriebsvermögen in notwendiges Privatvermögen und damit als Entnahme beurteilt, obwohl der Steuerberater des Abgabepflichtigen deutlich zum Ausdruck gebracht hatte, nichts dergleichen beabsichtigt zu haben).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1988140097.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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