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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115;Rechtssatz
Solange sich kein Hinweis dafür findet, daß eine durch die unrechtmäßige Bilanzberichtigung bedingte Buchung auch dann auf einen Willensakt des Abgabepflichtigen zurückgeführt werden kann, wenn der Bilanzberichtigungsgrund wegfällt, ist die Abgabenbehörde nicht berechtigt, einen derartigen Willensakt zu unterstellen (in concreto hat die Abgabenbehörde die Ausbuchung eines Grundstückes als Umwidmung von gewillkürtem Betriebsvermögen in notwendiges Privatvermögen und damit als Entnahme beurteilt, obwohl der Steuerberater des Abgabepflichtigen deutlich zum Ausdruck gebracht hatte, nichts dergleichen beabsichtigt zu haben).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1988140097.X05Im RIS seit
11.07.2001