RS Vwgh 1993/2/17 92/12/0115

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

L94403 Krankenanstalt Spital Niederösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
B-VG Art137;
KAG NÖ 1974 §45;
KAG NÖ 1974 §57 Abs2 lita;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 92/12/0114 E 24. März 1993

Rechtssatz

Ist die Gebührlichkeit des Anspruches auf ärztliches Honorar dem Grunde nach unbestritten, nicht aber die Höhe dieses Anspruches (hier geht die belBeh im Gegensatz zum Bf von einer Gestaltung der Ansprüche durch Akte der privatrechtlichen Rechtsgestaltung durch den Anstaltsträger aus), hat der Bf einen Anspruch auf Erlassung eines Feststellungsbescheides darüber, weshalb im einzelnen die strittigen Anteile des Arzthonorars nicht ausbezahlt wurden.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992120115.X03

Im RIS seit

17.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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