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L94403 Krankenanstalt Spital NiederösterreichNorm
AVG §56;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 92/12/0114 E 24. März 1993Rechtssatz
Ist die Gebührlichkeit des Anspruches auf ärztliches Honorar dem Grunde nach unbestritten, nicht aber die Höhe dieses Anspruches (hier geht die belBeh im Gegensatz zum Bf von einer Gestaltung der Ansprüche durch Akte der privatrechtlichen Rechtsgestaltung durch den Anstaltsträger aus), hat der Bf einen Anspruch auf Erlassung eines Feststellungsbescheides darüber, weshalb im einzelnen die strittigen Anteile des Arzthonorars nicht ausbezahlt wurden.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992120115.X03Im RIS seit
17.01.2002