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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §51 Abs1;Rechtssatz
Unter Berücksichtigung einer im allgemeinen nach einem Krankenhausaufenthalt gegebenen gewissen Schonungsbedürftigkeit führt die bloß kurzfristige Überschreitung der dreitägigen Frist, durch die auch die Kontrollmöglichkeit der Dienstbehörde nicht wesentlich beeinträchtigt wird, noch nicht zum Eintritt der Rechtsfolge nach § 13 Abs 3 Z 2 GehG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991120165.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
25.05.2018