RS Vfgh 1986/2/28 B570/85

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Veröffentlicht am 28.02.1986
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
MRK Art6
StGG Art5
Vlbg GVG §5 Abs1

Rechtssatz

Vbg. GVG; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäß §5 Abs1; denkmögliche Annahme, das Kaufobjekt (Alpweidefläche) werde nicht selbst bewirtschaftet, sondern verpachtet; denkmögliche Annahme, daß das Kaufobjekt zusammen mit vorhandener Hofstelle noch immer zu gering iS der Interessen des §5 Abs1 sei; keine Verletzung im Eigentums- und im Gleichheitsrecht; keine Verletzung im Recht auf ein faires Verfahren iS des Art6 MRK

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht, Selbstbewirtschaftung,

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B570.1985

Dokumentnummer

JFR_10139772_85B00570_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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