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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Vbg. GVG; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäß §5 Abs1; denkmögliche Annahme, das Kaufobjekt (Alpweidefläche) werde nicht selbst bewirtschaftet, sondern verpachtet; denkmögliche Annahme, daß das Kaufobjekt zusammen mit vorhandener Hofstelle noch immer zu gering iS der Interessen des §5 Abs1 sei; keine Verletzung im Eigentums- und im Gleichheitsrecht; keine Verletzung im Recht auf ein faires Verfahren iS des Art6 MRK
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, Selbstbewirtschaftung,European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B570.1985Dokumentnummer
JFR_10139772_85B00570_01