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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §5;Rechtssatz
Als gewillkürtes Betriebsvermögen sind Wirtschaftsgüter anzusehen, die weder zum notwendigen Betriebsvermögen noch zum notwendigen Privatvermögen gehören. Notwendiges Privatvermögen stellen jene Wirtschaftsgüter dar, die der privaten Bedürfnisbefriedigung eines Abgabepflichtigen dienen; sie sind ausnahmslos der privaten Sphäre zuzurechnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1988140097.X02Im RIS seit
11.07.2001