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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Der Umstand, daß der Asylwerber als Mitglied der Nationalliberalen Partei in Opposition zum herrschenden Regime in Rumänien gestanden ist, sich geweigert hat, mit anderen Bergarbeitern gegen regimefeindliche Demonstranten in Bukarest vorzugehen, er deshalb von der Polizei vorgeladen und hiebei auch beschuldigt worden ist, andere Bergarbeiter ebenfalls davon abgehalten zu haben, und eine neuerliche Vorladung erhalten hat, die er aber nicht befolgte, reicht für eine Asylgewährung gemäß § 3 in Verbindung mit § 1 Z 1 Asylgesetz 1991 nicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010355.X01Im RIS seit
11.07.2001