RS Vwgh 1993/2/17 92/01/0355

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §3;

Rechtssatz

Der Umstand, daß der Asylwerber als Mitglied der Nationalliberalen Partei in Opposition zum herrschenden Regime in Rumänien gestanden ist, sich geweigert hat, mit anderen Bergarbeitern gegen regimefeindliche Demonstranten in Bukarest vorzugehen, er deshalb von der Polizei vorgeladen und hiebei auch beschuldigt worden ist, andere Bergarbeiter ebenfalls davon abgehalten zu haben, und eine neuerliche Vorladung erhalten hat, die er aber nicht befolgte, reicht für eine Asylgewährung gemäß § 3 in Verbindung mit § 1 Z 1 Asylgesetz 1991 nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010355.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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