RS Vwgh 1993/2/17 89/14/0248

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
BAO §288 Abs1;

Rechtssatz

Gehen sowohl der Bescheidadressat als auch die an diesen gerichteten Leistungsgebote aus dem Spruch des angefochtenen Bescheides (Berufungsentscheidung) eindeutig hervor, so entspricht dieser den Erfordernissen des § 288 BAO.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989140248.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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