RS Vwgh 1993/2/17 89/14/0249

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs2;
EStG 1972 §25 Abs1 Z1;
EStG 1972 §26 Z5;

Rechtssatz

Zu Unrecht bezogene Fahrtkostenzuschüsse sind keine Leistungen des Arbeitgebers, die nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen, sondern es handelt sich bei diesen Einnahmen um einen Vorteil aus einem bestehenden Dienstverhältnis des Abgabepflichtigen. Im Bezugsjahr sind sie den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit iSd § 25 Abs 1 Z 1 EStG 1972 zuzurechnen, wobei es nicht darauf ankommt, ob für diese Beträge Lohnsteuer einbehalten wurde oder nicht. Ihre Rückzahlung im Folgejahr stellt Werbungskosten gemäß § 16 Abs 2 EStG 1972 dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989140249.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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