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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs2;Rechtssatz
Zu Unrecht bezogene Fahrtkostenzuschüsse sind keine Leistungen des Arbeitgebers, die nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen, sondern es handelt sich bei diesen Einnahmen um einen Vorteil aus einem bestehenden Dienstverhältnis des Abgabepflichtigen. Im Bezugsjahr sind sie den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit iSd § 25 Abs 1 Z 1 EStG 1972 zuzurechnen, wobei es nicht darauf ankommt, ob für diese Beträge Lohnsteuer einbehalten wurde oder nicht. Ihre Rückzahlung im Folgejahr stellt Werbungskosten gemäß § 16 Abs 2 EStG 1972 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989140249.X03Im RIS seit
20.11.2000