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72/01 HochschulorganisationNorm
AHStG §25 Abs1;Rechtssatz
Aus § 25 Abs 1 AHStG und § 5 Abs 2 lit f AHStG ergibt sich, daß dem Kanditaten nicht das Recht zusteht, ein bestimmtes Thema der Diplomarbeit gegenüber den Angehörigen des Lehrkörpers durchzusetzen. Vielmehr ist der Kandidat aber berechtigt, alternativ entweder ein von ihm gewähltes Thema der Diplomarbeit vorzuschlagen oder das Thema der Diplomarbeit aus einer Anzahl von Vorschlägen der genannten Angehörigen des Lehrkörpers auszuwählen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992120005.X04Im RIS seit
11.07.2001