Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/05/0124 E 25. November 1986 RS 2(Hinweis auf E 30.10.1990, 88/04/0147).Stammrechtssatz
Unter einer Vorfrage im Sinne des § 38 AVG 1950 ist eine für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, über die als Hauptfrage - als Gegenstand eines rechtsfeststellenden oder rechtsgestaltenden Abspruches - von einer anderen Verwaltungsbehörde oder von einem Gericht oder auch von derselben Behörde, jedoch in einem anderen Verfahren, zu entscheiden ist (Hinweis E 12.10.1982, 82/05/0127).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992090333.X02Im RIS seit
27.03.2001Zuletzt aktualisiert am
11.05.2009