RS Vwgh 1993/2/18 92/09/0333

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/05/0124 E 25. November 1986 RS 2(Hinweis auf E 30.10.1990, 88/04/0147).

Stammrechtssatz

Unter einer Vorfrage im Sinne des § 38 AVG 1950 ist eine für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, über die als Hauptfrage - als Gegenstand eines rechtsfeststellenden oder rechtsgestaltenden Abspruches - von einer anderen Verwaltungsbehörde oder von einem Gericht oder auch von derselben Behörde, jedoch in einem anderen Verfahren, zu entscheiden ist (Hinweis E 12.10.1982, 82/05/0127).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090333.X02

Im RIS seit

27.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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