RS Vwgh 1993/2/18 92/09/0346

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1993
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;

Rechtssatz

Die Auffassung, der Arbeitgeber wäre im gesamtwirtschaftlichen Interesse verpflichtet, einen die gesetzlich zulässigen Bedingungen übersteigenden Durchschnittslohn anzubieten, findet im Gesetz keine Deckung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090346.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten