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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;Rechtssatz
Das Vorbringen der Antragstellerin im Verwaltungsverfahren, sie kenne die beantragte Ausländerin persönlich und könne sich auf sie als eine vertrauenswürdige Person verlassen, ist für eine der strengen Prüfung des § 4 Abs 6 AuslBG unterliegende Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung unzureichend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992090299.X01Im RIS seit
20.11.2000