RS Vwgh 1993/2/18 92/09/0299

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1993
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;

Rechtssatz

Das Vorbringen der Antragstellerin im Verwaltungsverfahren, sie kenne die beantragte Ausländerin persönlich und könne sich auf sie als eine vertrauenswürdige Person verlassen, ist für eine der strengen Prüfung des § 4 Abs 6 AuslBG unterliegende Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung unzureichend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090299.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten