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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1989/73 B 28. März 1974 RS 3Stammrechtssatz
Eine Berufung, die gegen eine nicht bescheidmäßige Erledigung erhoben wurde, ist unzulässig.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Voraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren BescheidesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992090365.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
23.12.2009