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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AKG 1954 §5 Abs1 litd;Rechtssatz
Da die Rechtmäßigkeit der Sachentscheidung (über die Kammerumlage) von der richtigen Beurteilung der Vorfrage (die Frage der Arbeiterkammerzugehörigkeit der dem Personalstand des Landesstraßenbauamtes in der Zeit vom 1.1.1985 bis 30.4.1991, angehörenden und dort in Verwendung stehenden Dienstnehmer) abhängt, unterliegt auch die Beurteilung der Vorfrage durch die Verwaltungsbehörde der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Der VwGH hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 38 AVG gegeben sind sowie ob in diesem Bereich der Sachverhaltsermittlung die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. Schließlich hat er die in der Beurteilung der Vorfrage eingeschlossene rechtliche Würdigung zu prüfen (Hinweis E 18.9.1984, 84/07/0205).
Schlagworte
Sachverhalt VorfrageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992090106.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
30.04.2009