Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §18 Abs1;Rechtssatz
Es ist keinesfalls ausgeschlossen, daß ausländische Staatsbürger, die bei einer Firma in ihrem Heimatland nach den dortigen gesetzlichen Bestimmungen des Sozialrechtes und Abgabenrechtes ordnungsgemäß angemeldet sind, gleichzeitig auch in Österreich ein nach dem AuslBG bewilligungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingehen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992090307.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.02.2011