RS Vfgh 1986/3/1 B572/85

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Veröffentlicht am 01.03.1986
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Index

44 Zivildienst
44/01 Zivildienst

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
AVG §71 Abs1 lita
ZivildienstG §2 Abs1
ZivildienstG §6 Abs2

Rechtssatz

AVG ; Abweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsverhandlung unter Berufung auf §71; eigenständige Regelung der Wiedereinsetzung für das Verwaltungsverfahren sachgerecht - keine Gleichheitsbedenken gegen §71 Abs1 lita; keine willkürliche Annahme, der Bf. habe die Verhandlung aus seinem Verschulden versäumt

ZivildienstG; keine Glaubhaftmachung von Gewissensgründen; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung

Entscheidungstexte

Schlagworte

Verwaltungsverfahren Berufung, Verwaltungsverfahren Wiedereinsetzung, Zivildienst

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B572.1985

Dokumentnummer

JFR_10139699_85B00572_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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