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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §7 Abs1;Rechtssatz
Die Anerkennung der AfA beginnt grundsätzlich immer erst mit der Inbetriebnahme des Wirtschaftsgutes als Einkunftsquelle. Ausnahmsweise kann die AfA bereits vor der Inbetriebnahme Berücksichtigung finden, soferne sich die ernsthafte Vermietungsabsicht erweist (Hinweis E 27.11.1984, 83/14/0046, 0048 und E 30.9.1980, 847/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992150048.X08Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
29.01.2010