Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Enthalten die Versteigerungsbedingungen keine Bestimmung, wonach der Ersteher anfallende Umsatzsteuerbeträge zuzüglich zum Meistbot zu entrichten hat, dann ist im Meistbot ein festgesetztes Bruttoentgelt zu sehen, das auch eine allfällige Umsatzsteuer umfaßt (Hinweis: OGH SZ 63/163;
Chalupsky-Ennöckl-Holzapfel, Handbuch des österreichischen Insolvenzrechtes, 364).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991150007.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.12.2009